Einzelne kleine Details es sich teils nicht lohnt, extra einen Blog-Beitrag zu schreiben. Diese „Kleinigkeiten“ dennoch aus formaltechnischen Gruenden irgendwo festgehalten werden sollten. Schinders Protokolle sich dazu eignen.
Zum Gespraechsprotokoll.
1)
08.06.2015 Amt (Brief) Weisung 1 (b25081).
2)
08.06.2015 Amt <-> Vertrauensarzt Z___ (Brief) unzulässiger Datentransfer. Ohne Vollmacht und Legitimation (b25091).
3)
09.06.2015 Amt (Brief) Verfuegung (b25080).
4)
5)
11.06.2015 Amt (Brief) Weisung 2 betreffend TAP (b25082).
6)
11.06.2015
Amt (E-Mail) der Beginn des 3-monatigen Arbeitsabklaerungsplatzes ab 15.06.2015 ist sistiert und neu auf 01.07.2015 angesetzt.
Die Citypflege erwartet Sie am Mittwoch, 01.07.2015 um 09:00 Uhr in Bern. Eine entsprechende Weisung mit Merkblatt werden Sie in den naechsten Tagen erhalten.
Sie gaben an, zu 100% arbeitsfaehig zu sein, wenn Sie ueber entsprechende orthopaedische Schuheinlagen verfuegen. Eine aktuelle Krankschreibung oder medizinische Indizierung zu den orthopaedischen Einschraenkungen liegt dem Sozialdienst aktuell nicht vor. Damit wir Ihnen eine Kostengutsprache fuer orthopaedische Schuheinlagen ausstellen koennen, benoetigen wir von Ihnen vorangehend ein aktuelles und begruendetes Arztzeugnis, welches bestaetigt, dass Sie orthopaedischen Schuheinlagen benoetigen sowie einen aktuellen Kostenvoranschlag.
Wir hoffen, dass Sie die Zeit bis Ende Juni 2015 dafuer nutzen.
7)
Anmerkung Fritz Mueller99 – sobald ein muendlicher Dialog zwischen Amt und Klientel aus welchen Gruenden auch immer stattfinden muss, dabei spielt es keine Rolle, ob ein Gespraech am Telefon oder im Buero stattfindet, besteht immer das Problem der (nachtraeglichen) inhaltlichen Beweisbarkeit. Aus diesem Grund ich als Fritz Mueller99 die Schinders Protokolle als wichtiges Instrument sehe, dem „Missstand“ praeventiv entgegenzuwirken.
Die E-Mail vom 11.06.2015 enthaelt eine falsche Feststellungen mit Zitat;
„Sie gaben an, zu 100% arbeitsfaehig zu sein, wenn Sie ueber entsprechende orthopaedische Schuheinlagen verfuegen..“ ..
..ob diese mit boesartiger Absicht oder mutwillig gemacht worden ist sei im Moment dahingestellt. Ich persoenlich sehe natuerlich eine boesartige Absicht hinter solchen „Feststellungen“, – der geuebte Leser, die Leserin natuerlich (hoffentlich) auch. Zukuenftig werde ich Luegen, falsche Feststellungen oder Falschaussagen zusaetzlich in den Protokollen rot markieren. Auf das konkrete Bespiel bezogen – in den Schinders Protkollen Nr. 1 bis 5 eine solche Aussage von meiner Seite protokolliert oder vermerkt worden ist? Im Gegenteil, – nirgendwo! Weshalb es fuer Bittstellende wichtig ist, Falschaussagen richtigzustellen? Ganz einfach, – die Gerichtsbarkeit in erster und zweiter und den weiteren Stufen werden sich sonst immer auf diese falschen Zitate oder Aussagen zu stuetzen versuchen! Das Amt ab Publikationsdatum 20 Tage Zeit hat darauf zu reagieren.
8)
12.06.2015
Amt (E-Mail) wir hoffen, dass Sie die gestrige E-Mail erhalten haben. Da wir von Ihnen nichts gehoert haben, stellen wir Ihnen die Nachricht zur Sicherheit nochmals zu.
9)
15.06.2015 Fritz Mueller99 Eingabe der Verfassungsbeschwerde (b250.93).
10)
14)
Anzeige bezueglich..
a) ..der Nicht-Anhandname Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..der Nicht-Anhandname der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzoegerungsruege
c) ..des Urteil BGE 99_9999/2099 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..des Datentransfers vom 08.06.2015 (b25091, b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung und Missbrauch von Titeln
und
f) rechtliches Gehoer, Vorgang: „Sozialhilfe“ (b250XX)
17)
18)
19)
Ich habe Kenntnis von den beiden Schreiben vom 24.06.2015, das von ihnen erwaehnte „Mahnungsschreiben“ vom 23.06.2015 hat mich jedoch nicht erreicht, entsprechend kann ich mich auf den Termin vom 29.06.2015 nicht vorbereiten. Sie koennen mir jedoch dieses Schreiben als PDF oder erneut auf dem Postweg zukommen lassen und mir einen neuen, kurzfristig angesetzten Termin unterbreiten.
Damit alles seine Ordnung hat, – mein Schreiben, das „rechtliche Gehoer“ vom 22.06.2015 stelle ich Ihnen heute, 26.06.2015 ueber meine E-Mail Adresse zu (mit Cc: an Anita Zerk).
Ich erinnere mich an ein Zitat von Ihnen;
„..es liegt mir momentan ein 100% Jobangebot vor, in das ich sie ab 01.07.2015 vermitteln kann.“ ..
..darauf hin ich Sie gebeten habe, mit den Zeichnungsberechtigen der besagten Sozialfirma einen Termin zu vereinbaren. Es liegt an mir, Sie darueber in Kenntnis zu setzen, dass diese Termineinladung bis heute weder von Ihnen noch von einer Sozialfirma mir vorliegt, ich sie mehrmals darauf aufmerksam gemacht habe, dass die Arbeitsvertragsunterzeichnung aus rechtlicher Sicht vor dem TAP Beginn zu erfolgen hat. Mich wundert, dass saemtliche Fragen aus dem Schreiben vom 22.06.2015 bis heute unbeantwortet geblieben sind. Ich danke fuer Ihre Kenntnisnahme und verbleibe mit freundlichen Gruessen, Fritz Mueller99
21)
22)
26.06.2015 Fritz Mueller99 Einwaende oder Bemerkungen – der Protokollfuehrer den Teilnehmer/die Teilnehmenden darauf aufmerksam macht, dass innert 20 Tagen ab Publikationsdatum die Parteien entsprechende Einwaende oder Bemerkungen schriftlich anbringen koennen. Werden keine Einwaende vorgebracht, das vorliegende Gespraechsprotokoll als stillschweigend genehmigt gilt. Besten Dank und auf Wiedersehen.
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b250101.html
Bern, Schinders Protokoll vom 26. Juni 2015
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk
Quelle: via @TAP Schweiz, June 26, 2015 at 05:16PM
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